Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Der Ausstieg ist erst der Anfang

Moderator: Sängerin

Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon joachim am 20. Februar 2010, PM:05

Was soll ich machen?
Meine Frau wurde heute während des Fussballspieles ARD Sportschau Stuttgart-Köln übel am Telefon beschimpft.
Ich kann nun nicht mehr.
Joachim
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon Geschädigter am 21. Februar 2010, PM:58

Hallo Joachim !!!!

Warum beantragt ihr nicht eine neue Telefonnummer und macht Anzeige gegen diese Person wegen Stalking bei der Polizei oder gleich bei der Staatsanwaltschaft und zeichnet alle Gespräche auf ?

Wenn es ein schwebendes Verfahren ist, macht der Staatsanwaltschaft klar , dass eine Beschleunigung von Nöten ist oder lasst über einen Anwalt eine Kontaktsperre über ein Gericht der Täterin zukommen mit Androhung, dass Gerichtliche Hilfe
sonst schnell in Anspruch genommen wird.


Anzeigen kosten nichts.


Wir haben > 10 Anzeigen gemacht.
Eine läuft noch eine wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Als ich das im Internet veröffentlich hatte , hat einer der Täter mich auch wieder belästigt und bedroht.

Aber ich gebe nicht auf. Unseren Fall werden immer Menschen kennenlernen.
Bald erhält unsere Tochter einen Schwerbehinderten Ausweis.

Man kann wie mir jetzt die Generalstaatsanwaltschaft mit geteilt hat, auch Privatklage einreichen wegen Stalking und oder Beleidigung, wenn es nicht ausreicht für eine Anklage von der Staatsanwaltschaft.

Oder setzt alles wörtlich ins Internet nach Tonaufzeichnung mit Namen der Stalkerin.
Oder schreibt es Personen, die diese Stalkerin kennt.
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon Geschädigter am 21. Februar 2010, PM:20

Hallo Joachim,
ein paar rechtliche Dinge nach Stalking !


Das als Nachstellen bezeichnete Verhalten (engl. „Stalking") hat in der Praxis der Strafverfolgung in den vergangenen Jahren zunehmende Bedeutung erlangt. Darauf reagierte der Gesetzgeber mit der Einführung der Vorschrift des § 238 StGB zum 31. März 2007 durch das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen. Er wollte damit ein „eindeutiges Zeichen setzen" und einen noch „effektiveren Opferschutz" bewirken (vgl. BT-Drs. 15/5410). Der Tatbestand des Nachstellens (§ 238 StGB) schützt den individuellen Lebensbereich vor Beeinträchtigungen. Erfasst werden Verhaltensweisen, die die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigen. Dazu gehören insbesondere neben wiederholten Telefonan-rufen zu jeder Tages- und Nachtzeit, das Auflauern vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz, das Verfolgen oder Bedrohen, auch das Übersenden von Emails oder SMS.

Der Straftatbestand schließt Strafbarkeitslücken und führt zu einem verbesserten Opfer-schutz. Nunmehr muss nicht mehr abgewartet werden, bis zum Beispiel die Schwelle zur Körperverletzung überschritten ist.
Der neue Straftatbestand stellt bereits die Nachstellung unter Strafe, so dass Polizei und Justiz früher eingreifen und dadurch die Opfer besser schützen können.

Neben der Einführung von § 238 StGB wurde auch das Strafverfahrensrecht geändert: Gegen gefährliche Stalking-Täter kann unter bestimmten Voraussetzungen (dringender Tatver-dacht, Wiederholungsgefahr, Notwendigkeit der Haft zur Abwendung der Gefahr, schwer-wiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung) auch die Sicherungshaft angeordnet werden (§ 112a Strafprozessordnung - StPO). Besonders gefährliche Täter können auf dieser Grundlage in Haft genommen werden, um die Allgemeinheit vor weiteren erheblichen Straftaten zu schützen. Darüber hinaus kann bei bestehendem dringenden Tatverdacht und dem Vorliegen des Haftgrundes der Flucht, Flucht- oder Verdunkelungsgefahr gemäß § 112 StPO gegen den Stalking-Täter Untersuchungshaft angeordnet werden, soweit dies im konkreten Fall verhältnismäßig erscheint.

Schließlich haben Polizei und Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, etwaige vom Stalking-Täter bei der Tatbegehung genutzte Telefone bzw. Computer im Rahmen der Ermittlungen nach § 94 StPO als Beweisgegenstände sicherzustellen oder nach §§ 111 b ff. StPO zum Zwecke der Einziehung zu beschlagnahmen.

Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Absatz 2 StPO mangels Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts ein, besteht für den Verletzten die Möglichkeit, ein sog. Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO vor dem Oberlandesgericht zu betreiben. Dadurch kann er die Einstellungsverfügung der StA überprüfen lassen.
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon joachim am 21. Februar 2010, PM:41

Die Polizei macht mir keine Hoffnungen, aber mein Gemüt liegt blank, ich kann ganz einfach nicht mehr..
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon Geschädigter am 21. Februar 2010, PM:49

Die Polizei macht nie Hoffnungen.

Die müssen ja neutral sein.

Mit hat ein Opfer von Nachstellung vor einigen Jahren erzählt, dass die Polizei bevor das neue Gesetz da, war auch hilflos war und sogar dem Opfer empfahl dem Nachstellenden einen "Besuch" mit starken Jungs zu machen.

Die haben ja noch nicht einmal eine Ahnung was Sekten machen oder wer eine Sekte ist.
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon joachim am 22. Februar 2010, AM:24

Das Problem neue Telefon Nr:

Es ist meine Geschäftsverbindung zu meinen Kunden, auch gilt das für meine Frau.
Wenn wir sie ändern, müssen wir jedem Kunden unsere neue Rufnummer mitteilen.
Weiß ich dann, ob diese Nr. nicht dann doch wieder bekannt wird?
Ich weiß, dass ein Herr Jochen Stucky ein Aussteigerforum betreibt, er hat kein Impressum, aber er arbeitet auch bei Siemens in Karlsruhe.
Die Recherchen von der Revisionsabt.Siemens hat ergeben, dass diese unverschämte Email, die wir erhalten haben, offenbar aus Frankreich kommen soll. Man kann ja Emails schreiben, um sie dann zu einem späteren zeitpunkt abzuschicken, so wirds wohl gewesen sein.
Ich bekam Anrufe von einer Fax-Nr. von 1+1 aus Karlsruhe und ich weiß, dass einige Schreiberlinge von diesem Aussteigerforum eben im Raum Karlsruhe wohnen. Die Polizei hat mir die Telefon-Nr. von 1+1 überreicht, ich habe dort angerufen, seither herrscht da Ruhe.
Außerdem ist jetzt klar, dass diese unverschämte Email vor meinem Haus geschrieben wurde, denn meine IP erscheint im Header dieser Web.de Email. Ich habe Lan offen, deshalb kann man mich anzapfen, aber das muss man erstmal wissen, dass ich Lan offen habe.
Diese Email liegt bei der Staatsanwaltschaft, ich habe noch nichts gehört.
Ich bin mir sicher, dass diese V., die mich bis zum 23.12.2009 am Telefon terrorisiert hat, meine Tel.Nr. an diese Spezis weitergegeben hat.
Außerdem ist mir klar geworden, dass vorallem die Damen bei den beiden Aussteigertreffen, die wir besucht haben, sehr neidisch auf das Aussehen meiner Frau sind.
Man hat schließlich auch Kontakte zu Geschädigten in diesem Bereich und die stehen soweit es geht hinter uns.
Es sind so manche Dinge unterstellt worden von dieser V. Eine Frau sollte ein verhältnis zu einem Mann haben und dergleichen mehr. Es sind einige Ehe kaputtgegangen, wegen dieser V. Ledige Männer sind vorgeführt worden, und so geht das immer wieder weiter.
Wenn man auf wer kennt wen ihre Kontakte anschaut, sieht man nur NAK-Freeks.
Sie selbst aber wettert über die NAK und behauptet Vorträge gegen die NAK zu halten.
Gruß
Joachim
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon Geschädigter am 22. Februar 2010, PM:26

Ich denke, Du kannst mit Deiner Frau reden, dass das Stalking ist und dass ihr ein Telefonaufzeichnungsgerät anschließt.
Das ist nicht teuer.

Da ihr sicherlich keine Firma seid, die 100 Telefone hat, würde ich jedes Telefonat aufzeichnen und jedes unwichtige in der Sache wieder löschen.


Unsere Sekte hat auch Telefonate aufgezeichnet und sogar als angebliches Alibi an Zeitungen weitergegeben.

Als die Zeitungen dann Widersprüche merkten , haben die die Sekte angeschrieben und wollten Klarstellung und haben dann schnell gemerkt was da ablief.


Für die Behörden ist sowieso ein gut geführtes Stalkingprotokoll wichtig.


Wenn der Siemensmann ein Forum ohne Impressum hat und bei Siemens arbeitet, kannst Siemens auch einmal anschreiben, ob das auch im Interesse von Siemens ist. Ich denke, wenn die feststellen , dass einer ihrer Mitarbeiter sich so verhält , kann es auch Abmahnungen geben.


Wenn Du etwas Schriftliches ( oder Aufgezeichnetes ) gegen die NAK von dieser Frau hast, schicke es doch einfach parallel zur NAK und der Polizei.

Stalker erfinden Allesmögliche.

Noch etwas Interessantes aus dem Anhörungsverfahren über Stalking vor der Gesetzgebung aus dem Bundestag von Sachverständigen.


http://webarchiv.bundestag.de/archive/2 ... /03_SV.pdf


http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... __Vo__.pdf

-------
Ist das der ?

http://stayfriends.t-online.de/h/738205 ... tucky.html

oder der ?

http://www.facebook.com/people/Jochen-Stucky/1587714398

oder der 38 Jährige?

http://nak-aussteiger.foren-city.de/

------
Oder foren city anschreiben, ob die das gut finden das kein Impressum da ist.
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon joachim am 22. Februar 2010, PM:48

[quote]http://www.facebook.com/people/Jochen-Stucky/1587714398

oder der 38 Jährige?

http://nak-aussteiger.foren-city.de/

------
Oder foren city anschreiben, ob die das gut finden das kein Impressum da ist.

Geschädigter
[/quote]

Jau, den habe ich kennengelernt. Der ist das.........
Natürlich erkennt meine Frau, dass dies Stalking ist, aber diese Dame hat mich ja eingewickelt und das ist trotz meines Bekennens, einen Fehler gemacht zu haben, nach wie vor das Problem schlechthin.
Ich bin mir nicht mehr sicher, was ich diesem Weibstück alles anvertraut habe, womöglich habe ich auch mal negatives preisgegeben, aber ich weiß es nicht mehr, bin kein Computer, der alles speichert...

Also foren city hat, als ich das fehlende Impressum monierte, nicht reagiert, denen ist das offenbar egal.
Sie "Foren city" reagieren nicht mal, wenn man Ihnen Beiträge der untersten Schublade zusendet.
Joachim
Chat usw.............
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon joachim am 1. März 2010, PM:22

Die werte V... hat Anzeige wegen Stalkings erstattet, ich werde Beweise liefern können, dass Sie Stalking bei mir betrieben hat.
Diesesmal kommt die Polizei nicht mehr so einfach mit ihrer Ablehnungshaltung davon, denn die Kripo steht jetzt hinter mir.
Die Beweise sind eindeutig.
Joachim
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon Geschädigter am 3. März 2010, PM:40

Viel Erfolg Joachim !

Allerdings stellt die Staatsanwaltschaft ca. 70 % aller Strafanträge ein.

Und der Stalkingparagraf hängt das Stalking ziemlich hoch.

Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird im Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon jokaste am 4. März 2010, AM:17

Womit sich das Ganze im Unbeweisbaren befinden dürfte.
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon joachim am 4. März 2010, PM:51

[quote="Geschädigter"]Viel Erfolg Joachim !

Allerdings stellt die Staatsanwaltschaft ca. 70 % aller Strafanträge ein.

Und der Stalkingparagraf hängt das Stalking ziemlich hoch.

Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird im Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann[/quote]
Das würde mich zwar freuen, aber ich freu mich lieber nicht zu früh.
Zumal ... naja man kennt seine Pappenheimer.
Joachim
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon joachim am 5. März 2010, PM:56

[quote="jokaste"]Womit sich das Ganze im Unbeweisbaren befinden dürfte.[/quote]

Nun, diese Einzeiler sind mir wohlbekannt.
Ich nenne das ganze Stalking.
Joachim
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon jokaste am 11. März 2010, PM:26

Geschädigter hat geschrieben:Viel Erfolg Joachim !

Allerdings stellt die Staatsanwaltschaft ca. 70 % aller Strafanträge ein.

Und der Stalkingparagraf hängt das Stalking ziemlich hoch.

Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird im Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann


Hallo Joachim,
ich bezog mich auf obiges Statement. Ich denke, dass hier vieles sehr schwer zu beweisen ist.
Was meinst du mit einzeiligem Stalking, was ist das?
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Re: Psychisch krank durch die NAK - amtlich bestätigt!

Beitragvon joachim am 12. März 2010, AM:06

Nun, meine Verfolgungsängste sind begründet.
Zumal ich den Namen jokaste eben allzugut kenne.
Daher äußere ich mich nicht weiter über die geschilderten Vorkommnisse.
Ein gewisser Forenbetreiber schrieb in seinem Forum, dass ich derzeit sicherlich mit ganz anderen Dingen beschäftigt sei.
Ich jedoch glaube, dass er da völlig falsch lag.
Denn: Es sind meines Wissens andere, die Sorgen haben, ich habe diese nicht.
Ansonsten viel Spass hier im Forum jokaste.

Joachim :P
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